Die Bundesregierung steht kurz davor, den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Kabinett zu verabschieden. Aus Sicht des DRK-Kreisverbandes Weserbergland e.V. werfen die geplanten Regelungen jedoch erhebliche Fragen für die zukünftige Versorgung auf. Der Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht in seiner derzeitigen Fassung vor, dass tariflich bedingte Kostensteigerungen in der ambulanten Pflege, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten nicht mehr vollständig refinanziert werden.